Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten (also Recycling-/ Wertstoffhöfe der Kommunen) der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Unter dem folgenden Link besteht die Möglichkeit, sich ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen anzeigen zu lassen: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen
Des Weiteren können Sie auch Elektro- oder Elektronikgeräte unter folgenden Voraussetzungen bei allen Mercedes-Benz Niederlassungen unentgeltlich abgeben:
Informationspflichten gemäß § 18 ElektroG (Sammel- und Verwertungsquoten) finden Sie hier (Elektro- und Elektronikgeräte | BMUV).